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Formulare
Bestimmungen zu Verarbeitungsräumen landwirtschaftlicher Produkte (Schleuder- & Abfüllraum)
Immer wieder treten Fragen nach Rechtsgrundlagen zur Erreichtung bzw. Einrichtung von Schleuderräumen und Abfüllräumen auf. Spätestens dann wenn die eigene Imkerei im Begriff ist zu wachsen.
Die Südtiroler Landesregierung hat dazu klare Richtlinien erlassen.
Den Beschluss dazu finden Sie hier.
Die Südtiroler Landesregierung hat dazu klare Richtlinien erlassen.
Den Beschluss dazu finden Sie hier.
Bienenstände - Kriterien bei Lokalaugenscheine durch SIB
Im Beschluss der Landesregierung zur Errichtung von Heimbienenständen ist vorgesehen, dass es ein Gutachten des Südtiroler Imkerbundes braucht. Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten hat des Bundesausschuss Kriterien erarbeitet wonach ALLE Gutachten erstellt werden. Jede/er Imker/in soll auch Einblick in diese Kriterien haben. Hier sind diese veröffentlicht!
Bioland Seminar 2012
Programm zum Bioland - Seminar 2012
Veranstalter:
BIOLAND - Südtirol
ACHTUNG! Anmeldefrist 13.01.2012 bitte beachten!!!
Veranstalter:
BIOLAND - Südtirol
ACHTUNG! Anmeldefrist 13.01.2012 bitte beachten!!!
Erhebungsbögen für Vergiftungsverdachtsfälle
Immer wieder kommt es vor, dass Bienenvölker mit Pflanzenschutzmaßnahmen in Kontakt kommen. Stellt ein Imker entsprechende Syptome fest kann dieser Verdachtsfall von einem Gesundheitswart in Lokalaugenschein genommen werden. Die Gesundheitswarte können Proben mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen an das entsprechende Labor am VZ Laimburg kostenlos einsenden um so Klarheit zu erlangen.
FATA-Zusatzversicherung
Wie jedes Jahr bietet der Südtiroler Imkerbund seinen Mitgliedern die Möglichkeit die Zusatzversicherung von Bienenständen und Bienenhäusern über die Fata-Versicherung abzuschließen.
Diese Formulare sowie die Einzahlungsbelege müssen bis spätestens Freitag, 23. März 2012 im Büro des Südtiroler Imkerbundes eintreffen (Post, oder Fax)
ACHTUNG! Meldungen nach dem 23. März 2012 werden nicht mehr angenommen
Diese Formulare sowie die Einzahlungsbelege müssen bis spätestens Freitag, 23. März 2012 im Büro des Südtiroler Imkerbundes eintreffen (Post, oder Fax)
ACHTUNG! Meldungen nach dem 23. März 2012 werden nicht mehr angenommen
Gesetz zur Errichtung von Heimbienenständen
Im Zuge des Raumordungsgesetzes hat die Landesregierung auch Richtlinien zur Errichtung von Heimbienenständen, besser bekannt als Bienenhäuser erlassen.
HACCP-Register
Für jeden Imker/in ist es pflicht, dass er in seiner Imkerei nach die geltenden Hygienevorschriften einhält. Dies nicht nur aus gesetzlicher Sicht, wir sind es auch unseren Kunden schuldig.
Der Südtiroler Imkerbund hat für alle Imker/innen ein entsprechendes Blatt erarbeitet umd die Hygienerichtlinien zu dokumentieren und die Rückverfolgbarkeit der erzeugten Produkte zu gewährleisten
Der Südtiroler Imkerbund hat für alle Imker/innen ein entsprechendes Blatt erarbeitet umd die Hygienerichtlinien zu dokumentieren und die Rückverfolgbarkeit der erzeugten Produkte zu gewährleisten
Kriterien zur Beitragsvergabe bei Geräteankauf
Sowohl das Land Südtirol als auch die EU gewähren für Investitionen im Bereich der Imkerei Beiträge. Als Download die entsprechenden Kriterien zur Beitragsgewährung.
Qualitätszeichen Südtirol
Das Qualitätszeichen Südtirol für Südtiorler Honig ist ein Meilenstein in der Vermarktung von Honig. Besonderer Wert wird dabei auf die gepüfte Herkunft (Südtiorl) und Qualität gesetzt.
Sie wollen ihren Honig auch unter dem Qualitätszeichen Südtirol vermarkten?
Dann infomieren Sie sich!
Sie wollen ihren Honig auch unter dem Qualitätszeichen Südtirol vermarkten?
Dann infomieren Sie sich!
Teilnehmerlisten bei Vortägen und Veranstaltungen
Bei allen Veranstaltungen (Vorträgen, Kongressen usw.) welche über die EU abgerechnet werden sollen MUSS eine genaue Teilnehmerliste von den anwesenden Personen ausgefüllt werden.
Fehlt diese Teilnehmerliste, oder ist sie nicht korrekt ausgefüllt übernimmt der Südtiroler Imkerbund NICHT die entstandenen Kosten und diese müssen vom Veranstalter getragen werden!
Fehlt diese Teilnehmerliste, oder ist sie nicht korrekt ausgefüllt übernimmt der Südtiroler Imkerbund NICHT die entstandenen Kosten und diese müssen vom Veranstalter getragen werden!





