DEKRET DES LANDESVETERINÄRDIREKTORS vom 3. März 2017
DEKRET DES LANDESVETERINÄRDIREKTORS
vom 3. März 2017, Nr. 3218
Vorbeugung gegen die Infektionskrankheiten der Bienen
Im unten stehenden Download finden Sie das Dekret des Landesveterinärdirektors vom 03.03.2017 zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten der Bienen. Im Art. 9 ist die Kennzeichnung der Bienenstände geregelt.
vom 3. März 2017, Nr. 3218
Vorbeugung gegen die Infektionskrankheiten der Bienen
Im unten stehenden Download finden Sie das Dekret des Landesveterinärdirektors vom 03.03.2017 zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten der Bienen. Im Art. 9 ist die Kennzeichnung der Bienenstände geregelt.