HACCP- BETRIEBSMAPPE HYGIENE UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

Liebe Imker und Imkerinnen, mit der Überarbeitung der Betriebsmappe für Hygiene und Lebensmittelsicherheit wollen wir Euch als Südtiroler Imkerbund zum einen ein nützliches Werkzeug in die Hand drücken, um den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und zum anderen Euch weiter unterstützen hochwertige Honigprodukte zu erzeugen. Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind eng mit der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Produkten verbunden, besonders bei Honig, welcher schnell jeglichen Fremdgeruch und Geschmack anzieht. In diesem Sinne ist die nachfolgend beschriebene Gute Hygienepraxis Basis für sichere und immer qualitativ hochwertige Produkte. Mein Dank gilt allen die an der Überarbeitung der Betriebsmappe mitgewirkt haben, dem Ausschuss des Südtiroler Imkerbundes, Andreas Platzer, Koordinator Imkerei der Fachschule Laimburg, Dr. Salvatore Barone vom tierärztlichen Dienst und Norbert Egger, Food Safety Consulting für die Ausarbeitung der Unterlagen. Ich wünsche Euch allen, liebe Imker und Imkerinnen, viel Freude in der Bienenhaltung und viel Erfolg bei der Herstellung hochwertiger Bienenprodukte.

Euer Obmann des Südtiroler Imkerbundes

Erich Larcher

 

 

Die Betriebsmappe Hygiene und Lebensmittelsicherheit dient zum einen als Nachweis der rechtlichen Anforderungen in der Imkerei und zudem helfen die hier beschriebenen Beispiele Guter Hygienepraxis (GHP) oder Vorbeugende Programme (PRP), wie sie auch genannt werden, beste Qualität zu erzeugen und sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Die Betriebsmappe soll dem Imker eine Hilfestellung geben, hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunternehmern die Einhaltung der Hygienevorschriften, die Durchführung einer HACCP- Gefahrenanalyse und daraus resultierender Maßnahmen, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen. Ausgenommen davon sind Familienbetriebe bis zu max. 10 Bienenvölker. Die Gefahrenbeurteilung und die Umsetzung Guter Hygienepraxis ist ein laufender Prozess, sollten sich die Umstände oder die Gefahren im Betrieb ändern, dann muss die Dokumentation und die Gefahrenbeurteilung aktualisiert werden. Sofern es keine Änderungen gibt, bleibt die Dokumentation gültig. Produkte, die nicht sicher sind, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden bzw. müssen vom Markt genommen werden. Zu diesem Zweck muss jeder Imker die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen. Die Verantwortung dafür liegt beim Lebensmittelunternehmer, sprich beim jeweiligen Imker.

Darunter ist das beschreibbare PDF Dokument  zum Download bereitgestellt.

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